
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Polizei-Razzia beim FSK in Hamburg 2003 war illegal
Das Freie Senderkombinat FSK in Hamburg hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Einschränkung der Pressefreiheit gewehrt. Wie das Gericht heute mitteilte, wurden zwei Verfassungsbeschwerden des vereinsgeführten, nichtkommerziellen Radios angenommen und vorherige Urteile damit vollständig bzw. in Teilen aufgehoben.
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