
Lottoverbot für HartzIV Empfänger – Was kommt als Nächstes?
Nein, liebe Leser, dies ist kein Scherz, keine Satire, oder eine lustige Falschmeldung. Es ist bitterer Ernst. Ich habe selbst einige Male hinschauen müssen, um es als tatsächlich wahr anerkennen zu können. Laut eines Urteils des Landgerichts Köln dürfen Hartz IV Bezieher in Nordrhein-Westfalen an keinen Lotto-Spielen mehr teilnehmen. Die einstweilige Verfügung erging an die unter staatlicher Aufsicht gestellte „Westdeutsche Lotterie GmbH“. In dem Richterspruch wird der Gesellschaft auferlegt, keine Spielscheine oder Lose mehr an Bezieher von Sozialleistungen auszugeben. So hieß es in dem Richterspruch, die Gesellschaft darf an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind" keine Spielscheine ausstellen und verkaufen. Wird das Urteil missachtet, droht das Landgericht mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder mit bis zu sechs Monaten Haft. Nimmt ein ALG II Bezieher dennoch an einem Spiel teil, dürfte der Gewinn nicht mehr ausgezahlt werden, da er aufgrund des Urteils vom Spiel ebenso wie Minderjährige ausgeschlossen ist.
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