
Erste Eindrücke des "Quick Freeze" Diskussionsentwurfs des BMJ
Wie wir es von den Qualitätsjournalisten der WELT und anderen "gewöhnlich gut informierten Kreisen" gewohnt sind, finden Diskussionspapiere vor allem dann ihren vorzeitigen Weg in die Öffentlichkeit, wenn es den politischen Interessen zumindest einem der Beteiligten nützt. Wer sich welchen politischen Nutzen von einem Artikel wie "Die Justizministerin schockfrostet die Union" verspricht, möge jeder dabei für sich selbst beurteilen... Tatsache aber ist, dass es jetzt aus dem Hause der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), an der sich laut WELT "schon einige Kollegen die Zähne ausgebissen" hätten, endlich den lang angekündigten Diskussionsentwurf zur Vorratsdatenspeicherung gibt, einschließlich einer Konkretisierung ihrer Ideen zu "Quick-Freeze". Dieser wird nunmehr mit dem Bundesministerium des Inneren "abgestimmt" werden, bevor er als Regierungsentwurf vielleicht auch einmal offiziell das Licht der Öffentlichkeit und des Parlaments erblickt und den Betroffenen dann vielleicht auch noch einmal die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.
Da mich der naiven Begeisterung für Quick-Freeze noch nie zu begeistern vermochte, sondern ich in Ansehung des Eckpunktepapiers und der Anhörung des Justizministeriums darin eher einen "Wolf im Schafspelz" befürchte, bin ich nun doch auf den ersten Blick positiv vom vorliegenden Diskussionsentwurf angetan. Dies allerdings noch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass ich zum ordentlichen prüfen und analysieren aller Änderungsvorschläge leider schlicht noch nicht die Zeit hatte. Als rechtlicher Praktiker verlasse ich mich aufgrund vielfacher schlechter Erfahrung - anders als manche Abgeordnete und Kommentatoren - zudem nicht gerne auf die vorgeblichen Erläuterungen und rechtlichen Behauptungen der Begründung von Gesetzentwürfen, wenn es um die Abschätzung der Wirkung von neuen Bestimmungen geht. Ich will aber versuchen, dass über Pfingsten nachzuholen, um vielleicht etwas gehaltvolleres dazu zu schreiben.
Dem Interessierten und kundigen Leser und insbesondere den Kollegen aber möchte ich als Feiertagslektüre ebenfalls nicht den Text der wesentlichen Änderungen vorenthalten, den ich nachfolgend dokumentiere:
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