Es kommentiert Alice Weißkohl (Kopfkohlrechtlerin und Journalistin)*:Der Freispruch der Gurke ist ein Freispruch zweiter Klasse, bei dem es an Respekt für die Opfer mangelt.Zwar äußerte das Robert-Koch-Institut letztlich "begründete Zweifel an der Schuld der Gurke", doch erschwert es dieses Urteil den Verbrauchern künftig, verseuchtes Gemüse zur Anzeige zu bringen. Zu groß ist die Gefahr, dass man letztlich nicht ernst genommen wird, nur weil ein Erreger nicht nachweisbar ist.Auch ist das gesamt
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