Heute war es endlich so weit. Das Bundesverfassungsgericht hat über die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung in NRW entschieden. Gleich vorneweg, das Gesetz aus NRW ist nichtig. Grundsätzlich ist die Online-Durchsuchung allerdings erlaubt allerdings nur unter richterlichem Vorbehalt: "Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung es Systems überwacht und seine Speichermedie
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