Heute war es endlich so weit. Das Bundesverfassungsgericht hat über die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung in NRW entschieden. Gleich vorneweg, das Gesetz aus NRW ist nichtig. Grundsätzlich ist die Online-Durchsuchung allerdings erlaubt allerdings nur unter richterlichem Vorbehalt: "Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung es Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zudem ist der Eingriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen." Für den Einsatz der Online-Durchsuchung wird ein sehr enger Rahmen gesetzt. Sie darf nur eingesetzt werden, wenn ein hohes Gut wie das Leib, Leben und Freiheit einer Person oder Grundlagen die die Existens des Saates oder von Menschen in Gefahr ist More
2011-06-25