
Keine IP-Adresse: Auf Vorrat gespeicherte Daten müssen nicht an Rechteinhaber herausgegeben werden
Der Auskunftsanspruch nach dem Urhebergesetz umfasst nicht diejenigen Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erfasst wurden – inklusive der IP-Adresse der Nutzer. Dies hat jedenfalls das OLG Frankfurt entschieden.
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