
RSS-Feeds ohne Erlaubnis in eigene Website einbinden ist rechtswidrig
Allein der Umstand, dass Inhalte mittels eines RSS-Feeds verbreitet werden, stellt grundsätzlich keine (konkludente) Einräumung von Nutzungsrechten für eine öffentliche Zugänglichmachung und damit Weiterverbreitung über die eigene Website dar.
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