Bei Twitter herrscht gerade große Aufregung um die neuen AGB des 1. FC St. Pauli. Die folgende Passage „7.1 Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) ist nur mit Zustimmung des FC St. Pauli und in den für Medienvertreter besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig.“ ist Gegenstand der Aufregung. Nun wird wild diskutiert (oder auch nicht) ob das bloggen nun mediale Berichterstattung ist oder nicht. Oder ob More

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