Wir berichteten bereits über Verfahren des Amtsgerichts Gießen (AZ: 5214 OWI – 104 Js 30766/09), welches mit einem Freispruch endete. Das Amtsgerichts Zerbst hat mit Beschluss vom 17. Mai 2010 (AZ 8 Owi 128/10) betreffend Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät ESO ES 3.0 das Verfahren eingestellt. Grund: Zum Zeitpunkt der Messung wurde das Geschwindigkeitsmessgerät mit einer veralteten Software (Version 1.001) betrieben und somit waren die Messungen nicht verwertbar. In einem Fall aus Bad Nauheim ging es um eine Geschwindigkeitsmessung mit ESO ES 3.0 vom 24. Februar 2010. Nach Begutachtung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik kam dieser zu dem Ergebnis, dass hier ebenfalls die veraltete Softwareversion 1.001 eingesetzt wurde. Interessant an dem Fall ist, dass bereits mit Datum vom 25.11.2009 der dritte Nachtrag zur innerstaatlichen Bauartzulassung vom 5.12.2006 zum ES 3.0 von der PTB herausgegeben wurde, in welcher die neue Software Versio More
2010-07-16