Gastbeitrag von Lukas Leuzinger, Journalist. Anmerkung: Dieser Text entstand als Folge einer Diskussion auf DirekteDemokratie.com darüber, ob Volksinitiativen im Vorfeld geprüft werden sollten oder nicht. Es ist eine paradoxe Situation: Der Wahlkampf zu den Schweizer National- und Ständeratswahlen wird in diesem Jahr unter anderem darüber geführt, wie der Volkswille zu interpretieren sei. Formell ist die Sache klar: Die «Ausschaffungsinitiative» wurde im November 2010 von 52.9 Prozent der Stimmenden angenommen. Und doch ist nach dem Verdikt des Volkes nichts klar. Hat das Volk beispielsweise auch der Ausschaffung bei Bagatelldelikten zugestimmt? Wünscht es die Aufhebung der Verhältnismässigkeit, die in der Bundesverfassung verankert ist? Und war das Ja zur Initiative auch ein Freipass zur Kündigung der Personenfreizügigkeit? In der Debatte über diese Fragen wird der Volkswille zum Spielball der Parteien in ihrem Streben nach Wähleranteilen. In diesem hässlichen Spiel kommt die direkte
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