1. Tatbestandsmäßigkeit
a) objektiver Tatbestand
aa) Täter
bb)Tathandlung
cc)Taterfolg
dd)Kausalität
ee) objektive Zurechnung
b) subjektiver Tatbestand
2. Rechtswidrigkeit
3. Schuld
1. Tatbestandsmäßigkeit
aa) Die Figur des Täters ist meist unproblematisch.
bb) Hier ist zu beachten: Die Abgrenzung zwischen positivem Tun und Unterlassen. Zusammengefasst werden kann es durch den Oberbegriff “Verhalten”.
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