1. Tatbestandsmäßigkeit a) objektiver Tatbestand aa) Täter bb)Tathandlung cc)Taterfolg dd)Kausalität ee) objektive Zurechnung b) subjektiver Tatbestand 2. Rechtswidrigkeit 3. Schuld 1. Tatbestandsmäßigkeit aa) Die Figur des Täters ist meist unproblematisch. bb) Hier ist zu beachten: Die Abgrenzung zwischen positivem Tun und Unterlassen. Zusammengefasst werden kann es durch den Oberbegriff “Verhalten”. More
2010-07-20