Wie der Chaos Computer Club gestern auf seiner Webseite mitgeteilt hat, ist es gelungen den sog. Bundestrojaner zu untersuchen. Bei dieser Software handelt es sich um eine Überwachungsprogramm, das Ermittlungsbehörden auf Rechner installieren um die darüber laufende Kommunikation, wie z.B. Skype-Telefonate, abzuhören. Diese Möglichkeit wurde den staatlichen Stellen nach einem Urteil durch das Bundesverwaltungsgericht zugestanden, vorausgegangen aber war ein Gesetz, das wesentlich weitreichendere Möglichkeiten zur Überwachung zugelassen hätte. Die aktuelle Analyse der Spezialisten des CCC zeigt, dass die Möglichkeiten, die den Ermittlern mit dem Bundestrojaner an die Hand gegeben werden, das Überschreiten, was ihnen das Verfassungsgericht zugebilligt hat. So ist es etwa möglich in schneller Folge Bildschirmfotos zu erstellen, die dann zu den staatlichen Stellen übertragen werden. Darüber hinaus kann der Trojaner Funktionen über das Internet nachladen, um so das Überwachungsszenario zu erweite
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