Im Mai 2011 führte unsere Anfrage bei der Schweizerischen Bundeskanzlei zur Sicherheit von E-Voting (Vote électronique) mit Blick auf die Eidgenössischen Wahlen 2011 zu nervösem Schweigen. Im Juli 2011 gelangten wir deshalb auf Grundlage des Öffentlichkeitsgesetzes erneut an die Bundeskanzlei – wiederum erfolglos. E-Voting weiterhin ohne Transparenz, aber … In der Folge ersuchten wir beim zuständigen Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) um Schlichtung, wie sie das Öffentlichkeitsgesetz vorsieht. Mit etwas Verzögerung fand die entsprechende Schlichtungsverhandlung vor rund zehn Tagen statt. Leider sahen sich die Vertreter der Bundeskanzlei auch in diesem Rahmen nicht in der Lage, die gewünschte Transparenz beim E-Voting in der Schweiz zu schaffen – insbesondere mit Verweis auf die beteiligten Kantone, in denen E-Voting unter Aufsicht der Bundeskanzlei stattfindet, und die sich auf ausdrückliche Nachfrage der Bundeskanzlei hin gegen Transparenz zum jet More
2011-10-25