Es ist selten, dass ich hier im Blog Privates kund gebe. Aber heute möchte ich darüber reden, dass mich das Urteil aus Karlsruhe sehr befriedigt. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe verwarf am Dienstag in einem Urteil die bisherige automatische Bevorzugung unverheirateter Mütter gegenüber den Vätern. Im Streitfall müsse künftig ein Gericht feststellen, ob ein beantragtes alleiniges oder teilweises Sorgerecht der Väter nicht im Interesse des Kindes sei, urteilte der Erste Senat. (Quelle: Reut More

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