
Testament muss nach dem Tod des Erblassers umgehend an das Nachlassgericht übergeben werden
Wer im Besitz eines Testaments ist und Kenntnis vom Tod des Erblassers erlangt, ist verpflichtet, dieses Dokument umgehend dem Nachlassgericht zu übergeben. Unterlässt er dies, so macht er sich schadensersatzpflichtig...
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