Für “Sozialdetektive” brechen härtere Zeiten an. Das Bundessozialgericht zeigt den Mitarbeitern von Jobcentern und ARGEN deutliche Grenzen auf, wenn sie sich bei anderen Leuten über Sozialleistungsempfänger erkundigen. Ohne Einverständnis der Betroffenen darf die Behörde nicht ohne weiteres offenbaren, dass jemand zum Beispiel Hartz IV bezieht. Mit den Beziehern von Arbeitslosengeld II stritt das Jobcenter darüber, ob eine Kaution für eine Wohnung zu übernehmen ist. Das Ehepaar war in seiner alten Wohnung gekündigt worden. Bei der früheren Vermieterin hatten die Leistungsempfänger noch aus eigenen Mitteln eine Kaution geleistet. Das Jobcenter verweigerte eine darlehensweise Gewährung der neuen Kaution mit der Begründung, das Ehepaar könne auch die alte Kaution einsetzen. Allerdings wiesen die Leistungsempfänger darauf hin, dass die alte Kaution frühestens in sechs Monaten fällig sei – so lange darf der Vermieter die Auszahlung zurückhalten. Das Jobcenter schrieb darauf selbst an di More
2012-02-03