Wenn Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden, sind Auflagen an der Tagesordnung. Dahinter steckt immer die Erwägung, dass es dem Angeklagten ja ansonsten nicht weh tut. Er wäre, sofern er in der Bewährungszeit nicht erneut straffällig wird, gar besser gestellt als jemand, der eine an sich mildere Geldbuße (tatsächlich) zahlen muss. Das Gericht kann auch noch sogenannte Weisungen erteilen, wenn der Angeklagte Hilfe braucht, um künftig keine Straftaten zu begehen. Im Jugendstrafrecht haben Richter sogar noch weitergehende Möglichkeiten. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ein Jugendrichter im bayerischen Mühldorf seinen Spielraum nicht etwas überdehnt hat. Er ließ zwei 20-Jährige nicht nur im Gerichtssaal verhaften, sondern möchte sie auch noch ein Gedicht auswendig lernen lassen. Den beiden und einem 17-jährigen Mittäter wurde Brandstiftung zur Last gelegt. Motiv soll Eifersucht gewesen sein, die sich gegen den Vater der Angebeteten richtete. Auf dem Hof von dessen Gebrau More
2012-02-06