Die EU-Kommission versucht gerade mit allen Mitteln, das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zu verteidigen. Dabei scheut sie sich auch nicht, die EU-Parlamentarier vor der Hysterie der Zivilgesellschaft zu warnen. Das ACTA-Abkommen wird in den kommenden Monaten in Ausschüssen des Europäischen Parlaments diskutiert und soll danach auch von nationalen Parlamenten ratifiziert werden. Bei all den Fragen, die das Abkommen aufwirft - und die die EU-Kommission leider nicht korrekt beantworten kann - ist es unabdingbar, dass der Europäische Gerichtshof die Vereinbarkeit des Abkommens mit der EU-Grundrechtecharta prüft. Und hier ist das ganze Europäische Parlament gefragt. ACTA ist kein Konflikt zwischen “Links” und “Rechts”. Unsere Grundrechte sind zu wichtig, um sie dem Spiel der Parteien zu überlassen. Ein Entschließungsantrag, ACTA vom EuGH prüfen zu lassen, muss daher von Vertretern aller Fraktionen des Europäischen Parlaments getragen werden. Hier kurze Kommentare zu drei der Mythen, d More
2012-02-06