Im Moment findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags die Anhörung zu Funkzellenabfragen statt. Die Linke fordert in einem Gesetzentwurf die Abschaffung der nichtindividualisierten Funkzellenabfrage nach §100g der Strafprozessordnung, in dem es heißt Abweichend von § 100b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 genügt im Falle einer Straftat von erheblicher Bedeutung eine räumlich und zeitlich hinreichend bestimmte Bezeichnung der Telekommunikation, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Die Grünen wollen dagegen die Strafprozessordnung insofern präzisieren, dass die Funkzellenabfragen besser dokumentiert werden und statt auf Straftaten von "erheblicher Bedeutung" auf "in § 100a Absatz 2 bezeichnete[...] Straftat[en] von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung" angewendet wird. Außerdem soll der Richtervorbehalt erweitert werden. Unter den Sachverständigen ist die Meinung gespalt More
2012-02-08