Inspiriert durch einen Blogeintrag von RA Kümmerle auf schadenfixblog.de, nehme ich die dort aufgeworfene Frage, ob Musikhören während des Fahrradfahrens verboten ist, zum Anlass zu hinterfragen, ob dies auch auf dem Motorrad der Fall ist. Wenn es auf dem Fahrrad verboten sein sollte, dann erst recht auf dem Motorrad, werden manche sagen! Die Antwort liefert § 23 I StVO. Danach ist ein Verkehrsteilnehmer, ob auf zwei oder vier Rädern unterwegs, dazu verpflichtet, es zu unterlassen, sowohl seine Sicht als auch sein Gehör zu beeinträchtigen. Fraglich an dieser Stelle ist nur, wann eine Beeinträchtigung vorliegt. Das Musikhören per Kopfhörer während des Motorradfahrens ist nicht generell verboten. Eine Beeinträchtigung liegt aber jedenfalls dann vor, wenn durch zu laute Musik gewisse Grenzwerte überschritten werden. Ob und inwieweit die Voraussetzungen einer solchen Beeinträchtigung vorliegen, beurteilt der Tatrichter nach den jeweils festgestellten Umständen, wie ein bereits etwas ältere More
2010-08-18