
Bundesverfassungsgericht urteilt: Es gibt kein Recht auf anonyme Kommunikation
Das Bundesverfassungsgericht hat über eine weitere Verfassungsbeschwerde von Aktivisten aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung entschieden. Die Überschrift der Pressemitteilung klingt zunächst gut: Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig. Bei genauerer Analyse kommen jedoch auch einige Fallstricke zu Tage. Geklagt hat Meinhard Starostik im Auftrag von Patrick Breyer und Jonas Breyer sowie vier Internet
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