
BVerfG contra Kammergericht (KG) Berlin: Das Veröffentlichen von Zitaten aus einer persönlichen Emai
Per Beschluss verwarf das BVerfG eine vorinstanzliche Entscheidung zu der Frage, ob die Veröffentlichung von Zitaten aus einer persönlichen Email zwangsläufig anprangernde Wirkung habe und also untersagt werden könne. Nein, urteilten die Richter.
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