
Pauschalhonorare für Autoren und Bildjournalisten rechtswidrig – juristische Schlappen für Zeit-Verl
Urheber von Wort- oder Bildwerken sind an allen Nutzungen dieser Werke finanziell angemessen zu beteiligen. Pauschalabreden u.a. mit Wirkung für Vergangenheit und Zukunft wurden jetzt in zwei Fällen für unwirksam erklärt.
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