Bevor man lange darüber debattiert, wie gut oder schlecht es Urhebern jetzt und in Zukunft geht, lassen wir doch mal -- nein, nicht Zahlen, aber Verträge sprechen. Das hier ist Original aus einem Vertrag für freie Mitarbeiter. Was vom und für den Urheber übrigbleibt, kann man sich leicht ausrechnen. Der Vertragspartner räumt XXX das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, sein Werk in jeglicher körperlicher und unkörperlicher Form (z. B. auch in bearbeiteter,
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