Anders als die Schweiz kennt Deutschland sogenannte „freie Berufe“. Dazu gehören neben bildenden Künstlern zum Beispiel auch Rechtsanwälte und niedergelassene Ärzte. Fällt eine Tätigkeit nicht unter die Freiberufs-Klausel, dann muss man ein Gewerbe anmelden. Selbst dann, wenn es nur um ein paar hundert Euro im Jahr geht. Lustig ist’s insbesondere für Leute im graphischen Gewerbe: „Designer“ gilt in der Regel als freier Beruf (da das Künstlerische überwiegt), aber wenn man vielleicht zweimal im Jahr für einen Kunden mit der Druckerei verhandelt, ohne dass man selbst fürs Design zuständig war, ist’s gewerblich. So kommt es, dass in Deutschland viele Freiberufler nebenbei auch ein Gewerbe angemeldet haben. Halt für die Fließbandarbeit.
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