Wer glaubt, in der aktuellen Urheberrechtsdiskussion ginge es nur um Geld, der irrt. Niki Stein - ein Mann, der gerade mal 10 Jahre älter ist als ich, aber argumentiert wie ein unbeweglicher Greis - gibt die Stoßrichtung vor: Ein Werk ist nach Paragraph 2 Urheberrechtsgesetz eine persönliche geistige Schöpfung. Auch eine tolle Software kann das sein, ein Blog wohl eher nicht, aber sicher das Gedicht, das ein pensionierter Studienrat ins Netz stellt. Quelle: http://www.faz.net/akt
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