
Gerichte in Finnland und New York: WLAN-Inhaber nicht für Urheberrechtsverletzung verantwortlich
Die Betreiberin eines offenen WLANs ist nicht für darüber begangene Urheberrechtsverletzungen verantwortlich. Diese Entscheidung eines finnischen Gerichts könnte Auswirkungen auf EU haben. Ein New Yorker Richter geht noch weiter: Auch der Inhaber einer IP-Adresse haftet nicht. Eine finnische Frau soll 6.000 Euro zahlen, weil über ihren Internet-Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen wurden sein sollen. Sie betreibt ein offenes WLAN und war zur Tatzeit gar nicht zu Hause. Ein Bezirksgericht
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