Prinzipiell gilt: Der Urheber hält immer das Urheberrecht. Man kann es nicht abtreten, verkaufen, verlieren oder verpfänden. Das Urheberrecht greift automatisch: Sobald eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht wird, hat man als Erschaffer das Urheberrecht. Punkt, fertig, aus. Schöpfungshöhe? Ja. Es sollte schon eine gewisse Arbeit im Text stecken, wenn man dann später auf sein Urheberrecht pochen möchte. Standard-Floskeln wie „Weitere Informationen zu unseren Produkten finden Sie im Download-Bereich“ fallen nicht unters Urheberrecht. Ein guter Claim wie „Hansano – schneller steif, länger steif“ jedoch schon, auch wenn es nicht mal ein vollständiger Satz ist. More
2010-10-01