Heute fand – wie angekündigt – das Verfahren gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt statt, bei dem ich als Zeuge und betroffene Person aussagen musste. Die Richterin verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 60 Euro. Sie blieb damit leicht hinter der Forderung des Staatsanwalts zurück, der 90 Tagessätze für angemessen hielt; der Anwalt des Angeklagten forderte Freispruch. Die Richterin sah den Faustschlag gegen mich als bewusste Körperverletzung an, die auch nicht als Abwehrhandlung gewertet werden könne. Sie berücksichtigte bei der Feststellung des Strafmaßes jedoch, dass die Situation für die eingesetzten Beamten stressig und die Stimmung aggressiv war, sowie, dass ich mich dem Angeklagten schon im Vorfeld widersetzt hatte. Der Prozess Der Prozess fing offiziell um 9 Uhr an, in meiner Zeugenladung war 9:15 vorgesehen. Als Zeuge durfte ich den Prozess bis zu meiner Aussage nicht verfolgen. Neben Journalisten des RBB, der taz und des Neuen
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