
Leistungsschutzrecht wird auch ein Problem für Facebook, Twitter und co.
Till Kreutzer hat eine ausführliche, sehr lesenswerte Analyse zum Referentenentwurf des Leistungsschutzrechts auf iRights.info veröffentlicht: Der Referentenentwurf lässt damit nur eine Erkenntnis zu: Jeder, der zu gewerblichen Zwecken eine Überschrift oder einen Satz aus einer Verlagspublikation öffentlich zugänglich macht, also etwa in einem Pressespiegel, Blog, einer Twitter-Nachricht oder einem Facebook-Post, braucht zukünftig eine Erlaubnis vom jeweiligen Presseverleger. [..] Das Leistungs
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