
Ein "praktiziertes kleines Leistungsschutzrecht" seit Jahrzehnten?
Derzeit bietet sich die seltene Gelegenheit, einmal unter die Motorhaube des Text-Verwertungsbetriebes zu schauen und die dortigen Ränkespiele zu beobachten bzw. auch im Nachhinein zu rekonstruieren. Ermöglicht wird das durch ein (nicht rechtsrkäftiges aber lesenswertes) Urteil des Landgerichts München I und eine daraus entstandene Debatte, die seit mehreren Wochen über Interviews, Blog-Posts und Stellungnahmen geführt wird und in der sich manche der Beteiligten zu überraschend deutlichen Worten
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