
Angezapft: Warum Staatstrojaner mit Gesetzen nicht kontrollierbar und damit grundsätzlich abzulehnen
Der staatliche Einsatz von Trojaner-Software lässt sich schon per Definition weder technisch noch gesetzlich beschränken. Das ist das Ergebnis einer Diplomarbeit an der Berliner Humbold-Universität, die netzpolitik.org an dieser Stelle exklusiv veröffentlicht. Die Konsequenz kann nur lauten, dass der Staat keine Schadsoftware einsetzen darf. Seit mindestens sieben Jahren überwachen deutsche Staatsorgane fremde Computersysteme mit Staatstrojanern. Etwa 35 mal pro Jahr setzen Behörden von Bund und
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