
OVG Münster stärkt Demonstrationsrechte: Filmen von Atomtransport-Demo war rechtswidrig
Im Vorfeld der geplanten Castor-Transporte von Ahaus nach Majak, von Jülich nach Ahaus sowie von Frankreich nach Greifswald hat das OVG Münster erstmals der Polizei in Sachen Videobeobachtung klare Grenzen aufgezeigt und die Demonstrationsrechte deutlich gestärkt. In einem jetzt veröffentlichten Beschluss des 5. Senats des Oberverwaltungsgerichts unter OVG-Präsident Dr. Bertrams erklärte das OVG das polizeiliche Filmen einer Demonstration gegen Urantransporte im Juni 2008 für rechtswidrig (Akten
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